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Feuerwehren in der Region Bayerischer Untermain
Die Sicherstellung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung innerhalb des jeweiligen Gemeindegebietes stellt eine Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß Art. 1 (1) Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) dar. Im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit haben die Kommunen daher gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten (Art. 1 (2) BayFwG); es kann sich hierbei um Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Berufsfeuerwehren handeln. In Ergänzung zu diesen kommunalen Aufgaben im Brandschutz haben die Landkreise die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte (z.B. Sonderfahrzeuge wie Hubrettungsgeräte, Rüstwagen, Gerätewagen-Licht) und Einrichtungen (z.B. Atemschutzübungsanlage) zu beschaffen und zu unterhalten und hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 BayFwG). Aber auch der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Aufgaben des Brandschutzes und der technischen Hilfe, indem er den Gemeinden und Landkreisen Zuwendungen gewährt und Landesfeuerwehrschulen für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrdienstleistenden unterhält. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgaben findet man in Bayern ein flächendeckendes Netz an Feuerwehren vor. Am Bayerischen Untermain sorgen insgesamt 146 Freiwillige Feuerwehren und 8 Werkfeuerwehren für die Sicherheit der 373.000 Bürgerinnen und Bürger in der Region. Insgesamt garantieren rund 5.800 gut ausgebildete ehren- und hauptamtliche Feuerwehrdienstleistende ein hohes Maß an Sicherheit für die Bevölkerung. Statistische Zahlen (Stand: 31.12.2008):
Nähere Informationen über die Feuerwehren der Region erhalten Sie hier: Feuerwehren Landkreis Aschaffenburg Feuerwehren Landkreis Miltenberg
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