ILS Bayerischer Untermain

ILS Untermain




Ausgangslage 

Bisherige Situation in Bayern 

Nach dem zweiten Weltkrieg haben sich im Freistaat Bayern, anders als in anderen Bundesländern, die Notruf- und Alarmierungsstrukturen für Rettungsdienst und Feuerwehr getrennt und unterschiedlich voneinander entwickelt.

Die Sicherstellung der flächendeckenden Notfallrettung und des Krankentransportes (Rettungsdienst) wird durch die Landkreise und kreisfreien Gemeinden als Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises wahrgenommen. Mit der ersten Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz wurden bereits 1974 bayernweit 26 Rettungsdienstbereiche festgelegt. In einem Rettungsdienstbereich wurden dabei in der Regel mehrere Landkreise und eine kreisfreie Stadt zusammengefasst. Entsprechend der räumlichen Struktur der jeweiligen Rettungsdienstbereiche wurden 26 Rettungsleitstellen eingerichtet, die allesamt durch das Bayerische Rote Kreuz (BRK) betrieben wurden (seit 1997: 25 Rettungsleitstellen und 1 Integrierte Leitstelle in München). Die Notrufabfrage in den Rettungsleitstellen erfolgt über die „unechte“ Notrufnummer 19222, die aus dem Mobilfunknetz weder vorwahl- noch kostenfrei zu erreichen ist.

Im Gegensatz zur großräumigen, weitgehend einheitlichen Struktur im Rettungsdienst findet man bei den Feuerwehren eine viel kleinräumigere Alarmierungsstruktur vor. Bei insgesamt 337 Alarmierungsstellen, die mittel- oder unmittelbar an der Feuerwehralarmierung beteiligt sind, gibt es lediglich 24 reine Feuerwehreinsatzzentralen, deren Zuständigkeitsbereich oftmals auf das Gebiet der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des jeweiligen Landkreises beschränkt ist. Es zeigt sich hierbei, dass insbesondere die Städte mit Berufsfeuerwehren und die Freiwilligen Feuerwehren mit ständig besetzten Feuerwachen die Aufgabe der Feuerwehralarmierung selbst übernommen haben. Die übrigen Landkreise vereinbarten mit der bayerischen Polizei die Übernahme der Erstalarmierung durch die örtlichen Polizeidienststellen (insgesamt 186 Polizeiinspektionen bzw. Polizeidirektionen, die mittel- oder unmittelbar an der Feuerwehralarmierung beteiligt sind). Die weitere Alarmierung und Einsatzbegleitung erfolgte in diesen Kreisen durch 127 nicht ständig besetzte Nachalarmierungsstellen bei größeren Freiwilligen Feuerwehren Eine Gesamtübersicht zeigt nachstehende Grafik [Quelle: Artikel Zeitschrift "Brandschutz" Ausgabe 09/ 2007].

Hinsichtlich der Notrufabfrage unter der „echten“ Notrufnummer 112 ergaben sich unterschiedliche Verfahrensweisen. Während in den 24 reinen Feuerwehreinsatzzentralen der Notruf 112 abgefragt wurde, hat man in Bereichen ohne Feuerwehreinsatzzentrale den Notruf 112 im jeweiligen Ortsnetz auf den Notruf der Polizei (110) weitergeleitet. Notrufe aus den Mobilfunknetzen wurden fast ausschließlich in den Polizeidirektionen abgefragt und dann entsprechend weiter vermittelt. 

Situation am Bayerischen Untermain in 2008

In der Region Bayerischer Untermain koordiniert die Rettungsleitstelle Aschaffenburg (RLSt) des Bayerischen Roten Kreuzes den Rettungsdienst und Krankentransport für die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg (Rettungsdienstbereich Aschaffenburg). Die Alarmierung der Feuerwehren im Landkreis und der Stadt Aschaffenburg erfolgt über die ständig besetzte Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) bei der Feuerwehr Aschaffenburg. Im Landkreis Miltenberg werden die Feuerwehren über die örtlich zuständige Polizeiinspektion Obernburg erst alarmiert. Für die Nachalarmierung und Einsatzbegleitung werden bei größeren Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Miltenberg nachalarmierende Stellen (NASt) besetzt.

Ziele - Einheitliche Notrufnummer „112“ und Einführung Integrierter Leitstellen

Die zwei getrennten Systeme im Bereich der Notrufabfrage, Alarmierung und Einsatzbegleitung von Rettungsdienst und Feuerwehren werden künftig in einem neuen System zusammengefasst. Im September 2002 hat der Bayerische Landtag mit dem „Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen“ (ILSG) den Grundstein hierfür gelegt. In naher Zukunft wird in Bayern flächendeckend die europaweit einheitliche, vorwahl- und gebührenfreie Notrufnummer „112“ für Feuerwehr und Rettungsdienst genutzt. Gleichzeitig wird bayernweit ein System von Integrierten Leitstellen für Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz geschaffen. Notrufabfrage, Alarmierung und Einsatzbegleitung erfolgen dann ausschließlich über diese Integrierten Leitstellen. Die Alarmierung der Feuerwehren über Polizeidienststellen und nachalarmierende Stellen (NASt) gehört damit der Vergangenheit an. Durch dieses Konzept der „Alarmierung aus einer Hand“ müssen sich die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft für den Notfall nur noch die leicht einprägsame Notrufnummer „112“ merken. Mit der Neuordnung werden die Parallelstrukturen mit Rettungsleitstellen und getrennter Feuerwehralarmierung abgebaut und die Aufgaben und Zuständigkeiten eindeutig geordnet. Die Gefahr von Verzögerungen und Übermittlungsfehlern wird minimiert, da die Zahl der an der Notrufabfrage und Alarmierung beteiligten Stellen auf das Nötigste reduziert wird. Dies führt nicht nur zu einer Qualitätssteigerung, sondern auch zu Synergien aus wirtschaftlicher Sicht.

Für die Region Bayerischer Untermain mit den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg wird es künftig eine Integrierte Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehren geben. Durch die Integrierte Leitstelle wird aus einer Hand für alle drei Gebietskörperschaften die Abfrage der Notrufnummer „112“, die Alarmierung und die Einsatzbegleitung für den Rettungsdienst und die Feuerwehren erfolgen.